Tipps und Tricks rund um Schwangerschaftswochen, Geburt und Baby.
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Viele Frauen gehen gerne ins Solarium, um zu entspannen und ein paar Sonnenstrahlen für die Haut und fürs Gemüt zu erhaschen. Jedoch stellen sich gerade in der Schwangerschaft einige Fragen dazu.
Kann ich während der Schwangerschaft ins Solarium gehen?
Die Bräunung mit Ultraviolett- (UV-)Strahlung von Sonne und Solarium ist nicht frei von Risiken, egal ob schwanger oder nicht. Allerdings ist für Schwangere besondere Vorsicht geboten, weil sie aufgrund der hormonellen Umstellung im Körper eine veränderte Pigmentierung der Haut haben. Sie reagieren empfindlicher auf UV-Strahlen und bekommen leicht hässliche Pigmentflecken. Wenn Sie dies berücksichtigen und sowohl Strahlendosis und als auch Dauer des Sonnenbadens während der Schwangerschaft reduzieren sind keine Nebenwirkungen bekannt.
Wie hoch ist die erlaubte UV-Strahlendosis in Solarien?
Die erlaubte Strahlendosis soll 4,5 MED (minimale Erythemdosis = Strahlenmesswert) nicht überschreiten. In einem Test wurden in vielen Sonnenstudios deutlich höhere Werte gemessen. Sie sollten also vor dem Sonnenbad nach dem Wert fragen. Beachten Sie, dass auf einer Sonnenbank, die mit 4,5 MED strahlt, je nach Hauttyp schon nach 15 Minuten ein Sonnenbrand entstehen kann.
Gibt es verschiedene UV-Strahlen und sind sie schädlich?
Sowohl das Sonnenlicht als auch Sonnenbänke geben UVA-, UVB- und UVC-Strahlen ab. Jede Art von Strahlung führt langfristig zu Hautschädigungen. Besonders gefährlich sind jedoch die UVB-Strahlen, die für die Entstehung von Hautkrebs mitverantwortlich sind.
Weitere Meinungen zum Thema „Sonnenbänke und Solarium während der Schwangerschaft“:
Empfehlung der Europäischen Norm EN 60335-2-27
Die Europäische Norm EN 60335-2-27 „Besondere Anforderungen für Hautbehandlungsgeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung“ stellt fest: Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit besonders UV-empfindlicher Haut (Hauttyp 1) gehören nicht in ein Solarium! Auch schwangere Frauen sollten nicht auf die Sonnenbank.
Bei den meisten Schwangeren werden die Haare dichter, üppiger und glänzender. Das liegt an dem Schwangerschaftshormon Östrogen. Das Hormon hat die angenehme Eigenschaft, dass es die Lebens- und Ruhephase jedes einzelnen Haares verlängert. Die Haarfülle kann sich dadurch um etwa zehn Prozent erhöhen.
Das Östrogen wird in der Plazenta gebildet. Nach der Entbindung sinkt der Östrogenspiegel rapide ab. Kaum schaltet der Körper nach der Schwangerschaft wieder auf Normalbetrieb, verabschiedet sich die Haarpracht daher leider wieder. Es fallen aber nur die Haare aus, die durch ihr verlängertes Wachstum länger als gewöhnlich auf dem Kopf bleiben konnten. Also keine Angst: Es handelt sich dabei nicht um einen klassischen Haarausfall. Das vorübergehende „Haarsterben“ beginnt etwa zwei bis vier Monate nach der Geburt und endet fast immer nach der Stillphase. Danach wachsen die Haare im gewohnten Zyklus weiter.
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Sind Shampoos, Spülungen, Haarkuren und Tönungen in der Schwangerschaft gefährlich?
Shampoos und Spülungen enthalten Substanzen, die in den vorhandenen Mengen weitgehend unbedenklich sind. Angesichts der Anzahl der verschiedenen Inhaltstoffe, kann man sich allerdings zu Recht fragen, ob so viele verschiedene Substanzen zum Haare waschen wirklich notwendig sind. Zumal viele dieser Stoffe lediglich dazu dienen, Aussehen sowie Konsistenz und Haltbarkeit der Produkte zu gewährleisten.
Blondiercremes und Dauerwellen-Lösungen enthalten Substanzen, die weitaus aggressiver sind. Die Haarstruktur wird angegriffen und es kann zu Hautirritationen kommen.
Darf ich während der Schwangerschaft die Haare färben und Dauerwellen machen lassen?
Bisher gibt es keine wissenschaftlich anerkannte Untersuchung darüber, dass Haare färben oder die Applikation von Dauerwellen der werdenden Mutter oder dem Fötus Schaden zufügt. Im Hinblick auf das Mutterschutzgesetz – das betrifft schwangere Friseurinnen – wurde die Gesundheitsgefährdung der Stoffe jedoch sehr sorgfältig geprüft.
Viele Ärzte halten das Färben und Ondulieren (Dauerwellen legen) der Haare für ungefährlich. Andere Ärzte hingegen raten Schwangeren, sich zur Sicherheit ihres Kindes im ersten Schwangerschaftsdrittel mit dem Haare färben zurückzuhalten. Wenn Sie unsicher sind und Ihr Kind nicht belasten wollen, sollten Sie auf Haare färben oder Dauerwellen verzichten und stattdessen einen praktischen Haarschnitt wählen.
Weitere Meinungen zum Thema „Haare färben“:
Ökotest meint zum Thema Haare färben oder tönen:
…“In der Tat sollten Schwangere oder Frauen, die stillen, von chemischen Haarfarben besser die Finger lassen. In allen von ÖKO-TEST im November 2000 getesteten Produkten finden sich gesundheitlich bedenkliche Farbstoffe, die das Erbgut schädigen oder gar unter dem Verdacht stehen, Krebs auszulösen.
Professor Volker Zahn von der umweltmedizinischen Beratungsstelle der Frauenklinik in Straubing warnt ausdrücklich vor der chemischen Haarfärberei: „Die Kopfhaut hat eine sehr gute Resorptionsfähigkeit.“
„Sicher ist, dass einige der Chemikalien über die Kopfhaut in den Organismus gelangen und sowohl in der Muttermilch als auch im Fettgewebe des gestillten Kindes nachweisbar sind“, bestätigt Professor Ingrid Gerhard von der Universitäts-Frauenklinik Heidelberg.
und
„Der Griff zu Tönungen ist keine softe Variante. Sie enthalten meist die gleichen Komponenten wie permanente Haarfarben. Pflanzenhaarfarben dagegen sind unbedenklich, wie der Test in unserem nagelneuen Ratgeber Kosmetik zeigt. (as)“
Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks meint:
„Die Inhaltsstoffe von Haarfärbemitteln und Dauerwellflüssigkeit stellen keine gesundheitliche Gefährdung für eine werdende Mutter und/oder das ungeborene Kind dar.“
und
„Zudem sind Haarfärbemittel und Dauerwellflüssigkeiten nach der Kosmetikverordnung nach vorausgegangener strenger wissenschaftlicher Evaluierung durch das wissenschaftliche Komitee in Brüssel und das BG bzw. BGVV ausdrücklich zugelassen worden. Aus den vorgelegten Studien zur Embryotoxität haben sich keinerlei Hinweise auf irgendwelche fruchtschädigende Wirkungen ergeben.“
Was gehört in den Koffer für die Geburt?
Etwa vier bis sechs Wochen vor dem Geburtstermin sollte alles Notwendige für die Geburt bereitliegen. So sind Sie gerüstet, falls es etwas früher losgeht. Eine mittlere Reisetasche reicht üblicherweise aus, weil die Frauen heutzutage fast immer schon nach zwei bis drei Tagen wieder nach Hause gehen. Und wenn doch etwas fehlt, kann der angehende Vater die Sachen in die Klinik mitbringen.
Das brauchen Sie für die Geburt:
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Das brauchen Sie für sich selbst:
Das brauchen Sie fürs Baby:
Diese Papiere brauchen Sie unbedingt:
Tipps zur Haarpflege in der Schwangerschaft
Welche Formalitäten und Behördengänge sind rund um die Geburt ihres Kindes zu erledigen?
VOR DER GEBURT
1) Kenntnis von der Schwangerschaft
2) 7 Wochen vor der Geburt
Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse:
3) 6 Wochen vor der Geburt
Beginn des Mutterschutzes
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NACH DER GEBURT
4) 1 Woche nach der Geburt
Beurkundung der Geburt
Elternzeit
5) 4 Wochen nach der Geburt
Mutterschaftsgeld
Krankenversicherung:
Bürgeramt/Einwohnermeldeamt
6) 3 Monate nach der Geburt
Elterngeld
7) 6 Monate nach der Geburt
Kindergeld
Nützliche Dinge für die Neugeborenen- Ausstattung
Größere Anschaffungen
Für den Haushalt
Pflegeutensilien
Babykleidung
Weitere nützliche Sache