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Tipps und Tricks rund um Schwangerschaftswochen, Geburt und Baby.

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5 Babyposter für 5 Euro

2. Jun 2009 Autor: admin | Abgelegt in: Ratgeber rund um die Schwangerschaft

5 Babyposter für 5 Euro

Bei Snapfish erhalten sie 5 Poster für sagenhafte 5 Euro. Dazu kommen zwar noch die Versandkosten, aber trotzdem ist dies ein Superangebot um z.B. Poster von ihrem Baby oder der Familie entwickeln zu lassen. Da kommt ihr Baby mal so richitg auf einem Poster zur Geltung, oder zeigen sie ihren Babybauch mal in GROSS!



Viele Frauen gehen gerne ins Solarium, um zu entspannen und ein paar Sonnenstrahlen für die Haut und fürs Gemüt zu erhaschen. Jedoch stellen sich gerade in der Schwangerschaft einige Fragen dazu.


Kann ich während der Schwangerschaft ins Solarium gehen?
Die Bräunung mit Ultraviolett- (UV-)Strahlung von Sonne und Solarium ist nicht frei von Risiken, egal ob schwanger oder nicht. Allerdings ist für Schwangere besondere Vorsicht geboten, weil sie aufgrund der hormonellen Umstellung im Körper eine veränderte Pigmentierung der Haut haben. Sie reagieren empfindlicher auf UV-Strahlen und bekommen leicht hässliche Pigmentflecken. Wenn Sie dies berücksichtigen und sowohl Strahlendosis und als auch Dauer des Sonnenbadens während der Schwangerschaft reduzieren sind keine Nebenwirkungen bekannt.

Wie hoch ist die erlaubte UV-Strahlendosis in Solarien?
Die erlaubte Strahlendosis soll 4,5 MED (minimale Erythemdosis = Strahlenmesswert) nicht überschreiten. In einem Test wurden in vielen Sonnenstudios deutlich höhere Werte gemessen. Sie sollten also vor dem Sonnenbad nach dem Wert fragen. Beachten Sie, dass auf einer Sonnenbank, die mit 4,5 MED strahlt, je nach Hauttyp schon nach 15 Minuten ein Sonnenbrand entstehen kann.

Gibt es verschiedene UV-Strahlen und sind sie schädlich?
Sowohl das Sonnenlicht als auch Sonnenbänke geben UVA-, UVB- und UVC-Strahlen ab. Jede Art von Strahlung führt langfristig zu Hautschädigungen. Besonders gefährlich sind jedoch die UVB-Strahlen, die für die Entstehung von Hautkrebs mitverantwortlich sind.


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Weitere Meinungen zum Thema „Sonnenbänke und Solarium während der Schwangerschaft“:

Empfehlung der Europäischen Norm EN 60335-2-27
Die Europäische Norm EN 60335-2-27 „Besondere Anforderungen für Hautbehandlungsgeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung“ stellt fest: Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit besonders UV-empfindlicher Haut (Hauttyp 1) gehören nicht in ein Solarium! Auch schwangere Frauen sollten nicht auf die Sonnenbank.

Bei den meisten Schwangeren werden die Haare dichter, üppiger und glänzender. Das liegt an dem Schwangerschaftshormon Östrogen. Das Hormon hat die angenehme Eigenschaft, dass es die Lebens- und Ruhephase jedes einzelnen Haares verlängert. Die Haarfülle kann sich dadurch um etwa zehn Prozent erhöhen.

Das Östrogen wird in der Plazenta gebildet. Nach der Entbindung sinkt der Östrogenspiegel rapide ab. Kaum schaltet der Körper nach der Schwangerschaft wieder auf Normalbetrieb, verabschiedet sich die Haarpracht daher leider wieder. Es fallen aber nur die Haare aus, die durch ihr verlängertes Wachstum länger als gewöhnlich auf dem Kopf bleiben konnten. Also keine Angst: Es handelt sich dabei nicht um einen klassischen Haarausfall. Das vorübergehende „Haarsterben“ beginnt etwa zwei bis vier Monate nach der Geburt und endet fast immer nach der Stillphase. Danach wachsen die Haare im gewohnten Zyklus weiter.

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Sind Shampoos, Spülungen, Haarkuren und Tönungen in der Schwangerschaft gefährlich?
Shampoos und Spülungen enthalten Substanzen, die in den vorhandenen Mengen weitgehend unbedenklich sind. Angesichts der Anzahl der verschiedenen Inhaltstoffe, kann man sich allerdings zu Recht fragen, ob so viele verschiedene Substanzen zum Haare waschen wirklich notwendig sind. Zumal viele dieser Stoffe lediglich dazu dienen, Aussehen sowie Konsistenz und Haltbarkeit der Produkte zu gewährleisten.
Blondiercremes und Dauerwellen-Lösungen enthalten Substanzen, die weitaus aggressiver sind. Die Haarstruktur wird angegriffen und es kann zu Hautirritationen kommen.

Darf ich während der Schwangerschaft die Haare färben und Dauerwellen machen lassen?
Bisher gibt es keine wissenschaftlich anerkannte Untersuchung darüber, dass Haare färben oder die Applikation von Dauerwellen der werdenden Mutter oder dem Fötus Schaden zufügt. Im Hinblick auf das Mutterschutzgesetz – das betrifft schwangere Friseurinnen – wurde die Gesundheitsgefährdung der Stoffe jedoch sehr sorgfältig geprüft.

Viele Ärzte halten das Färben und Ondulieren (Dauerwellen legen) der Haare für ungefährlich. Andere Ärzte hingegen raten Schwangeren, sich zur Sicherheit ihres Kindes im ersten Schwangerschaftsdrittel mit dem Haare färben zurückzuhalten. Wenn Sie unsicher sind und Ihr Kind nicht belasten wollen, sollten Sie auf Haare färben oder Dauerwellen verzichten und stattdessen einen praktischen Haarschnitt wählen.

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Weitere Meinungen zum Thema „Haare färben“:

Ökotest meint zum Thema Haare färben oder tönen:
…“In der Tat sollten Schwangere oder Frauen, die stillen, von chemischen Haarfarben besser die Finger lassen. In allen von ÖKO-TEST im November 2000 getesteten Produkten finden sich gesundheitlich bedenkliche Farbstoffe, die das Erbgut schädigen oder gar unter dem Verdacht stehen, Krebs auszulösen.

Professor Volker Zahn von der umweltmedizinischen Beratungsstelle der Frauenklinik in Straubing warnt ausdrücklich vor der chemischen Haarfärberei: „Die Kopfhaut hat eine sehr gute Resorptionsfähigkeit.“
„Sicher ist, dass einige der Chemikalien über die Kopfhaut in den Organismus gelangen und sowohl in der Muttermilch als auch im Fettgewebe des gestillten Kindes nachweisbar sind“, bestätigt Professor Ingrid Gerhard von der Universitäts-Frauenklinik Heidelberg.
und
„Der Griff zu Tönungen ist keine softe Variante. Sie enthalten meist die gleichen Komponenten wie permanente Haarfarben. Pflanzenhaarfarben dagegen sind unbedenklich, wie der Test in unserem nagelneuen Ratgeber Kosmetik zeigt. (as)“

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks meint:
Die Inhaltsstoffe von Haarfärbemitteln und Dauerwellflüssigkeit stellen keine gesundheitliche Gefährdung für eine werdende Mutter und/oder das ungeborene Kind dar.“
und
„Zudem sind Haarfärbemittel und Dauerwellflüssigkeiten nach der Kosmetikverordnung nach vorausgegangener strenger wissenschaftlicher Evaluierung durch das wissenschaftliche Komitee in Brüssel und das BG bzw. BGVV ausdrücklich zugelassen worden. Aus den vorgelegten Studien zur Embryotoxität haben sich keinerlei Hinweise auf irgendwelche fruchtschädigende Wirkungen ergeben.“

Hier finden Tipps zur Kliniktasche packen

Die Kliniktasche packen

30. Mrz 2009 Autor: admin | Abgelegt in: Ratgeber rund um die Schwangerschaft

Was gehört in den Koffer für die Geburt?

Etwa vier bis sechs Wochen vor dem Geburtstermin sollte alles Notwendige für die Geburt bereitliegen. So sind Sie gerüstet, falls es etwas früher losgeht. Eine mittlere Reisetasche reicht üblicherweise aus, weil die Frauen heutzutage fast immer schon nach zwei bis drei Tagen wieder nach Hause gehen. Und wenn doch etwas fehlt, kann der angehende Vater die Sachen in die Klinik mitbringen.

Das brauchen Sie für die Geburt:

  • ein Nachthemd oder langes T-Shirt, möglichst knöpfbar
  • Haargummi, um langes Haar zusammenzubinden
  • etwas zu Trinken und Essen für den werdenden Vater
  • evtl. wohltuende Badezusätze und Massageöl zum Entspannen während der Geburt
  • evtl. Waschlappen, mit dem das Gesicht befeuchtet werden kann
  • evtl. Musik – CD mit Lieblingsmusik für den Kreissaal
  • evtl. Buch, Kreuzworträtsel oder Ähnliches, wenn die Zeit lang wird

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Das brauchen Sie für sich selbst:

  • Hausschuhe und warme Socken
  • Lippenpflegestift
  • Bademantel
  • Jogginghose für die Zeit nach der Geburt
  • Traubenzucker
  • Fotoapparat für erste Bilder vom Baby
  • Brille, falls Sie normalerweise Kontaktlinsen tragen
  • ein bis zwei bequeme Nachthemden oder T-Shirts, die sich zum Stillen vorne öffnen lassen
  • Still-Büstenhalter (eine Nummer größer als bisher)
  • Stilleinlagen
  • mehrere kochfeste Slips
  • einige Waschlappen (praktisch sind Einmalwaschlappen) und Handtücher
  • Kleidung für die Heimfahrt
  • Waschtasche mit den üblichen Toilettenartikeln
  • etwas Geld, Notizblock, Kugelschreiber
  • etwas zum Lesen
  • Handy bzw. Adressbuch mit den wichtigsten Telefonnummern

Das brauchen Sie fürs Baby:

  • Kleidung für das Baby: Body, Strampler, Söckchen, Jacke, Mütze
  • Spucktuch
  • Baby-Sicherheitsschale für die Autofahrt oder Kinderwagen für Nachhauseweg

Diese Papiere brauchen Sie unbedingt:

  • Mutterpass
  • Personalausweis/Pass
  • Familienstammbuch
  • Krankenkassen-Versicherungskarte
  • eventuell Einweisungsschein des Frauenarztes

Tipps zur Haarpflege in der Schwangerschaft

Welche Formalitäten und Behördengänge sind rund um die Geburt ihres Kindes zu erledigen?

VOR DER GEBURT

1) Kenntnis von der Schwangerschaft

  • mit der Kenntnis der Schwangerschaft sollen der Vorgesetzte und die Personalabteilung durch Vorlage des Mutterpasses oder einem ärztlichen Attest über den voraussichtlichen Geburtstermin informiert werden (§5 MuSchuG)
  • der Resturlaub im Kalenderjahr des Mutterschutzes sollte mit dem Vorgesetzten abgestimmt werden

2) 7 Wochen vor der Geburt

Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse:

  • frühestens 7 Wochen vor der Geburt muss der Arzt eine Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin ausstellen
  • diese ärztliche Bescheinigung mit für die Beantragung des Mutterschaftsgeldes bei der jeweiligen Krankenkasse bzw. dem Bundesversicherungsamt (privatversicherte Frauen) eingereicht werden

3) 6 Wochen vor der Geburt

Beginn des Mutterschutzes

  • 6 Wochen vor der Geburt setzt der Mutterschutz ein und endet 8 Wochen nach der Geburt
  • bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf 12 Wochen
  • wird der errechnete Geburtstermin überschritten, verkürzt sich die Schutzfrist nach der Entbindung nicht, sondern beträgt weiterhin 8 bzw. 12 Wochen
  • nach der Entbindung besteht während der Schutzfrist absolutes Beschäftigungsverbot
  • vor der Geburt kann der Arbeitnehmer auf eigenen ausdrücklichen Wunsch, den er/sie jederzeit widerrufen kann, weiterhin arbeiten
  • evt. Ausgleich des Gleitzeitkontos und Abbau von Urlaubsansprüchen vom Arbeitgeber erwünscht

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NACH DER GEBURT

4) 1 Woche nach der Geburt

Beurkundung der Geburt

  • innerhalb einer Woche muss Ihr Kind beim Standesamt angemeldet werden. Dafür wird benötigt: Geburtsanzeige des Krankenhauses, Personalausweis, bei Verheiraten das Familienstammbuch oder Heiratsurkunde, bei ledigen Müttern die Geburtsurkunde

Elternzeit

  • es gilt zu entscheiden, ob Sie direkt nach dem Mutterschutz ins Berufsleben zurückkehren oder die gesetzliche Elternzeit in Anspruch nehmen. Während der Elternzeit können ganz zu Hause bleiben oder teilzeitbeschäftigt weiterarbeiten.
  • Spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit muss dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden, wann und wie lange die Elternzeit genommen werden möchte

5) 4 Wochen nach der Geburt

Mutterschaftsgeld

  • Krankenkasse und Arbeitgeber müssen über den genauen Geburtstermin des Kindes informiert werden. Dafür wird benötigt: Geburtsurkunde des Kindes

Krankenversicherung:

  • Zunächst kann das Kind telefonisch bei der Krankenkasse angemeldet werden. Daraufhin schickt die Krankenkasse ein Anmeldeformular zu, das ausgefüllt mit der Geburtsurkunde zurückgesandt werden muss. Die Versicherungskarte des Kindes wird Ihnen dann zugeschickt.

Bürgeramt/Einwohnermeldeamt

  • Eintragung des Kindes auf die Lohnsteuerkarte und ggf. Änderung der Steuerklasse
  • Benötigt wird: Lohnsteuerkarte, Personalausweis, Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung bei unehelichen Kindern

6) 3 Monate nach der Geburt

Elterngeld

  • Der Antrag auf Elterngeld muss schriftlich beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Das Elterngeld wird 3 Monate ab Antragstellung rückwirkend gezahlt.
  • Benötigt wird: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise, Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld, Bescheinigung über den Arbeitsgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, ggf. Arbeitszeitbestätigung durch den Arbeitgeber bei Teilzeitbeschäftigung im Bezugszeitraum

7) 6 Monate nach der Geburt

Kindergeld

  • Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse der zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden.
  • Benötigt wird: Geburtsurkunde, Formular der Familienkasse

Nützliche Dinge für die Neugeborenen- Ausstattung

Größere Anschaffungen

  • Wickelkommode (evt. Bad-Wickelkommode)
    Zubehör: Wickelauflage, Wärmestrahler, kleines Licht
  • Kinderbett/ Stubenwagen/ Wiege
    Zubehör: Bettlaken, wasserdichte Unterlage, Schlafsack oder Bettdecke, Musik-Mobile
  • Kinderwagen
    Zubehör: Bettwäsche, evt. Lammfell, Wetterschutz, Wickeltasche
  • Babyschale
    Zubehör: Babydecke oder Fußsack, kleines Spielzeug (z.B. Greifring)

Für den Haushalt

  • Windeleimer
  • Teeflaschen mit Sauger
  • Milchflaschen bei Bedarf
  • Flaschenbürste
  • Digitales Fieberthermometer

Pflegeutensilien

  • Windeln
  • Feuchttücher
  • Pflegeprodukte: Babyöl, Wundschutzcreme, Puder
  • Badethermometer
  • Kleine Waschschüssel für die kleine Wäsche
  • Babywanne
  • 2 Waschlappen für den Körper und den Po
  • Babybürste
  • Babynagelschere

Babykleidung

  • 6-8 Body, kurz- und langärmelig (Anfangsgröße 50,56)
  • 6-8 Pullover/ Langarmshirts (Anfangsgröße 50,56)
  • 6-8 Strampler (Anfangsgröße 50,56)
  • evt. Schlafanzüge
  • Jacke oder Overall – abhängig von der Jahreszeit
  • Winter- und Sommermütze
  • Söckchen in verschiedenen Größen (4-6 Paar)
  • Handschuhe
  • Lätzchen
  • Badetücher

Weitere nützliche Sache

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