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Vaterschaftsanerkennung » Schwangerschaftswochen, Geburt & Babybedarf

Tipps und Tricks rund um Schwangerschaftswochen, Geburt und Baby.

Archiv für die ‘Vaterschaftsanerkennung’ Kategorie


Fragen zur Vaterschaftsanerkennung

19. Okt 2009 Autor: admin | Abgelegt in: Vaterschaftsanerkennung

Wie wird die Vaterschaft anerkannt?

Die Vaterschaft wird durch den Vater persönlich und in öffentlich beurkundeter Form anerkannt.

Welche Rechtsfolgen hat eine Vaterschaftsanerkennung?

Verwandtschaft mit dem Vater: Durch die Anerkennung treten verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Folgen ein.

Elterliche Sorge: Nachdem die Vaterschaftsanerkennung wirksam geworden ist, können die Eltern beim Jugendamt erklären, gemeinsam die Sorge übernehmen zu wollen. Geben sie keine Sorgeerklärung ab, bleibt die gesetzliche Vertretung des Kindes unberührt, also bei der Mutter.

Welchen Namen erhält das Kind durch die Vaterschaftsanerkennung?

Ist die Mutter des Kindes eine deutsche Staatsangehörige, behält das Kind den Familiennamen, den es mit seiner Geburt erworben hat (Name der Mutter). Die allein sorgeberechtigte Mutter kann dem Kind jedoch mit Zustimmung des Vaters seinen Namen erteilen.

Wo wird die Vaterschaft anerkannt?

Die Vaterschaft wird entweder beim jedem Standesamt oder bei den Jugendämtern ihres Wohnortes anerkannt. Aber auch bei den Amtsgerichten oder allen Notaren.

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Wann wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam?

Die Vaterschaftsanerkennung wird durch die persönliche Zustimmung der Mutter in öffentlich beurkundeter Form bei den Behörden anerkannt.

Welche Unterlagen sind für die Vaterschaftsanerkennung notwendig?

– Abstammungs- oder Geburtsurkunde, Stammbuch oder Familienbuch des anerkennenden Vaters,

– Oder eine beglaubigte Kopie der o.g. Urkunden,

– Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile

– Zustimmung der Mutter

Welche Kosten für die Vaterschaftsanerkennung?

Für die Vaterschaftsanerkennung bei dem Jugendamt und den Standesämtern entsehen keine Kosten bzw. Gebühren.


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Tipps zur Vaterschaftsanerkennung

13. Okt 2009 Autor: admin | Abgelegt in: Vaterschaftsanerkennung

Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch ist der Mann ein Vater eines Kindes, der entweder zur Zeit der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkennen läßt oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

Der Vater eines nicht ehelich geborenen Kindes kann seine Vaterschaft in Zusammenhang mit einer Zustimmung der Mutter anerkennen lassen. Diese Anerkennung ist nicht nur theoretisch sondern auch praktisch bereits während der Schwangerschaft der Mutter möglich.

Ablauf der Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaft zu einem Kind bei nicht verheirateten Eltern kann noch bzw. bereits vor der Geburt des Kindes beim Jugendamt oder Standesamt Ihres Wohnortes anerkannt werden. Wichtig dabei ist, dass der Vater seinen Lichtbildausweis (BPA) und seine Geburtsurkunde bzw. Stammbuch oder Familienbuch mitbringt. Zu diesem Termin müssen der Vater und die Mutter persönlich anwesend sein, denn damit die Vaterschaftsanerkennung gültig wird, muss die Mutter dieser zustimmen. Dabei wird ihnen nochmals das Merkblatt zur Anerkennung der Vaterschaft vorgelesen bzw. zum Durchlesen ausgehändigt. Bei der Vaterschaftsanerkennung können sie bereits wählen, ob das Kind den Nachnamen der Mutter annehmen wird oder den Nachnamen des Vaters.
Bei der Anerkennung vor der Geburt oder bei der Geburtsbeurkundung steht der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch.

Noch Fragen zur Vaterschaftsanerkennung? Dann lesen Sie weiter auf unserer Seite „Fragen zur Vaterschaftsanerkennung“


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