Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch ist der Mann ein Vater eines Kindes, der entweder zur Zeit der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkennen läßt oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

Der Vater eines nicht ehelich geborenen Kindes kann seine Vaterschaft in Zusammenhang mit einer Zustimmung der Mutter anerkennen lassen. Diese Anerkennung ist nicht nur theoretisch sondern auch praktisch bereits während der Schwangerschaft der Mutter möglich.

Ablauf der Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaft zu einem Kind bei nicht verheirateten Eltern kann noch bzw. bereits vor der Geburt des Kindes beim Jugendamt oder Standesamt Ihres Wohnortes anerkannt werden. Wichtig dabei ist, dass der Vater seinen Lichtbildausweis (BPA) und seine Geburtsurkunde bzw. Stammbuch oder Familienbuch mitbringt. Zu diesem Termin müssen der Vater und die Mutter persönlich anwesend sein, denn damit die Vaterschaftsanerkennung gültig wird, muss die Mutter dieser zustimmen. Dabei wird ihnen nochmals das Merkblatt zur Anerkennung der Vaterschaft vorgelesen bzw. zum Durchlesen ausgehändigt. Bei der Vaterschaftsanerkennung können sie bereits wählen, ob das Kind den Nachnamen der Mutter annehmen wird oder den Nachnamen des Vaters.
Bei der Anerkennung vor der Geburt oder bei der Geburtsbeurkundung steht der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch.

Noch Fragen zur Vaterschaftsanerkennung? Dann lesen Sie weiter auf unserer Seite „Fragen zur Vaterschaftsanerkennung“


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